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Artikel: Gegen die Zerstörung des Rechtsstaats in Polen, Perlentaucher

Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte in Europa, 4.12.2017, Frankfurt University of Applied Sciences

Think Europe – Europe thinks

Vortrag von Julia Przyłębska zum Thema „Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte in Europa“

Am 4. Dezember 2017 war die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Republik Polen Julia Przyłębska im Rahmen der Vortragsreihe „Think Europe – Europe thinks“ am Center for Applied European Studies (CAES) zu Gast. Die Gegenrede zum Thema „Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte in Europa“ hielt Prof. Dr. Ulrike Ackermann, Direktorin des John Stuart Mill Institut für Freiheitsforschung.

Präsident der Frankfurt UAS Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich eröffnete den Abend mit Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ Er unterstrich, dass es auch gerade die Aufgabe einer Hochschule sei, diese Werte den Studierenden zu vermitteln.

Es folgte ein Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des CAES, Prof. Dr. Dr. Michel Friedman, der betonte, dass Justiz immer politisch sei, sich dies jedoch von einer „politischen Justiz“ unterscheide. Die Rechtsstaatlichkeit, ein „zivilisatorischen Fortschritt“, sei keine innere Angelegenheit der einzelnen EU Mitgliedsstaaten. „Wenn wir die Rechtsstaatlichkeitsprinzipien innerhalb der eigenen Europäischen Union nicht mit allem Nachdruck verteidigen, wie sollen wir dann den Zeigefinger auf andere Länder richten wo Demokratie nicht mal mehr ein Wort ist“, so Friedman.

Die Hauptrednerin des Abends, Julia Przyłębska, betonte, dass sie sich als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Republik Polen dafür einsetze, dass alle europäischen Werte anerkannt und akzeptiert werden. In Bezug auf die Justizreformen in Polen hob sie hervor, dass diese den „einfachen Bürgern“ helfen sollen, die beispielsweise aufgrund lang andauernder Verfahren das Vertrauen in die polnische Justiz verloren hatten. Der Europäischen Kommission warf Przyłębska vor, innerhalb des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens, keine sachlichen Argumente zu formulieren.

„Ausgerechnet Ungarn und Polen, ehemals Vorreiter im Aufbau des Rechtstaats nach dem Sieg über den Kommunismus, sind jetzt Vorreiter im Abbau des Rechtsstaats“, so die Gegenrednerin Prof. Dr. Ulrike Ackermann. Ackermann beschrieb die sukzessive Aufhebung der Gewaltenteilung in Polen seit dem Regierungsantritt der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im November 2015 sowie die Reaktion der Europäischen Institutionen darauf. Ackermann kritisierte die „Politisierung der Gerichtsbarkeit“ in Polen im Sinne einer Unterwerfung der PiS-Parteipolitik.

In der anschließenden Podiumsdiskussion zwischen der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und Prof. Ackermann eröffnete der Moderator Dr. Reinhard Müller (FAZ) mit der Frage an die Hauptrednerin, warum die EU ein Problem mit Polen habe. Przyłębska betonte, dass die Europäische Kommission kein Interesse habe die Stimme der Gegenseite anzuhören und forderte insbesondere Prof. Ackermann auf, für eine differenzierte Wahrnehmung der Situation, der polnischen Berichterstattung zu folgen. Ackermann stellte die Darstellung Polens als „Opfer einer Verschwörung“ sowie die der EU Kommission als eine Einrichtung von Politikern, die nach Zufälligkeit und persönlichen Interessen handle, in Frage. Auch hob die Gegenrednerin die Vorsicht der Europäischen Kommission positiv hervor, da ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren, wie das gegen Polen, zum ersten Mal in der Geschichte der EU eingeleitet wurde. Przyłębska unterstrich, dass sie als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs unabhängig sei und mit keiner politischen Partei sympathisiere und sie sehe keine konkrete Vorschrift, die die Politisierung der Justiz in Polen beweise.  In ihren abschließenden Worten appellierte Ackermann nochmals an die EU Mitgliedstaaten sich an die Regelwerke im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses und  somit an gemeinsame Werte zu halten.

Bilder: Benedikt Bieber | Frankfurt UAS

Siehe auch den Beitrag:
»Gegen die Zerstörung des Rechtsstaats in Polen, Perlentaucher vom 15.12.2017«

 

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